12045395_1067809419909984_7529522547162092946_oORDNUNGSVORSCHRIFTEN DES CAMPINGPLATZ

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Ordnungsvorschriften werden zwecks Schutzes der Interessen aller Gäste im Campingplatz (im weiteren Text: Camper) verabschiedet.
2. Die Ordnungsvorschriften legen die Verhaltenspflichten der Camper bei der Nutzung der Unterkunftsdienstleistungen im Campingplatz sowie die
Gebrauchsweise der Geräte und Ausrüstung im Campingplatz fest.

II. CAMPERREGISTRATION

1. Nach der Ankunft ist der Camper verpflichtet, sich bei der Rezeption anzumelden und seine persönlichen Ausweise zwecks Eintragung ins Gästebuch
vorzulegen.
2. An der Rezeption erhalten Sie eine Magnetkarte für die Eingangs-/Ausgangsrampe, sowie Die Magnetkarte ist für das Eintreten und das Verlassen des Camps vorgesehen, und kann nur von Ihnen, bzw. von einem Auto benützt werden. Wir bitten Sie, auf die Magnetkarte aufzupassen, und Verluste oder Beschädigungen zu vermeiden. Im Falle, dass Sie die Magnetkarte verlieren oder beschädigen, sehen wir uns gezwungen auf Ihre Kosten eine neue Karte auszuarbeiten. Das Eintreten oder das Mitbringen von nicht angemeldeten Besuchern auf dem Camp ist strengstens verboten.
3. Vor der endgültigen Abfahrt muß der Camper seinen Aufenthalt im Campingplatz abmelden und eine Gebühr für die erbrachten Dienstleistungen sowie die Aufenthaltsgebühr entrichten. Für die entrichteten Gebühren wird eine Rechnung ausgestellt.
4. Der Eintritt von Besuchern wird ausschließlich vom Rezeptionsdienst bewilligt.

III. STELLPLATZNUTZUNG

1. Der Platz für die Aufstellung der Campingausrüstung und des Fahrzeuges wird vom Rezeptionsdienst im Einklang mit vergügbaren
Campingeinheiten oder den unmarkierten Plätzen innerhalb des Campingplatzes festgelegt.
2. Das Campen ist lediglich auf den für das Campen bestimmten (mit Campingeinheiten markierten) Plätzen erlaubt.
3. Der Camper darf den Stellplatz ohne Bewilligung des Rezeptionsdienstes nicht eigenwillig ändern.
4. Es ist untersagt, Fahrzeuge auf den Wegen im Campingplatz (für eine längere oder kürzere Zeit) zu parken.
5. Vor der Abfahrt ist der Camper verpflichtet, den Stellplatz einzurichten und ihn in den Urzustand zu versetzen.

IV. GERÄTE- UND AUSRÜSTUNGSNUTZUNG

1. Camper dürfen elektrische und kommunale Geräte und Ausrüstung gebrauchen. Geräte und Ausrüstung müssen vorschriftsmäßig und im Einklang mit ihrem Anwendungszweck genutzt werden.
2. Der Gebrauch von elektrischen Geräten (Herden, Kühlschränken, Klimaanlagen u.ä.), die für Campingnutzung nicht standardisiert sind, ist verboten.
3. Geschirrspülen und Wäschewaschen dürfen ausschließlich in den dafür bestimmten Räumen durchgeführt werden.
4. Das Waschen von Fahrzeugen, der Austausch von Motoröl, u.ä. sind im Campingplatz untersagt.
5. Sanitäranlagen für gemeinsamen Gebrauch (Waschbecken, Wannen, Pissoirs und Toiletten) müssen vorschrifts- und zweckgemäß genutzt werden.
6. Die Stromzufuhr (der Verteilerkasten) wird ausschließlich von der befugten Person im Campingplatz ein- und ausgeschaltet.

V. AUFBEWAHRUNG DER PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDE UND HAFTBARKEIT FÜR VERLETZUNGEN IM CAMPINGPLATZ

1. Der Camper ist verpflichtet, auf sein Vermögen und Gegenstände im Campingplatz aufzupassen.
2. Die Campingplatzverwaltung trägt keine Verantwortung für verschollene oder beschädigte Gegenstände in Eigentum des Campers, oder für durch persönliche Unachtsamkeit des Campers verursachte Unfälle oder Verletzungen im Campingplatz.

VI. UMWELTSCHUTZ IM CAMPINGPLATZ

1. Campers sind verpflichtet, die im Campingplatz verfügbaren Behälter für feste Abfälle zu gebrauchen.
2. Es ist verboten, feste Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Behälter zu lassen oder zu werfen.
3. Camper sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit auf dem Stellplatz zu halten.
4. Camper haben die Pflicht, die Bepflanzung im Campingplatz Rücksicht zu behüten.
5. Es ist verboten, Äste abzubrechen und Bäume (mit Nägeln) zu beschädigen oder zu fällen.

VII. ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND RUHE IM CAMPINGPLATZ

1. Camper sich verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Ruhe im Campingplatz zu halten.
2. Die Nachtruhe im Campingplatz dauert von 2300 bis 0700 Uhr. In dieser Periode können keine Gäste in den Unterkunfsteinheiten des Campingplatzes untergebracht werden, und Camper dürfen den Campingplatz zwecks nächtlicher Abfahrt aus dem Campingplatz nicht verlassen.
3. Alle nach 2300 Uhr ankommenden Gäste werden mit Voranmeldung an der Rezeption auf dem Parkplatz des Campingplatzes untergebracht.
4. Der Gebrauch von Radio- und TV-Empfängern sowie Sprechen und Singen, die im Campingplatz Lärm erzeugen, sind verboten.

VIII. BRANDSCHUTZ

1. Der Campingplatz ist mit Feuerwehrausrüstung und Feuerlöschgeräten ausgerüstet, die alle Camper und die seitens der Campingplatzverwaltung organisierten Feuerwehrteams verbindlich gebrauchen müssen.
2. Es ist untersagt, ein offenes Feuer oder Feuerstellen außerhalb der standardisierten Grills zu errichten. Falls eine objektive Gefahr für
Brandausbrechen besteht, ist jegliche Errichtung eines offenen Feuers verboten.
3. Die Eintragung von leicht brennbaren Treibstoffen, Explosivstoffen u.ä. in den Campingplatz ist verboten.
4. Im Falle eines Brandes im Campingplatz oder in unmittelbarer Nähe ist der Camper verpflichtet, sich am organisierten Feuerlöschen zu beteiligen.

IX. ANDERE REGELN

1. Im Campingplatz und in naher Umgebung müssen Hunde an der Leine geführt werden und unter Aufsicht des Eigentümers stehen.
2. Verschiedene Beschädigungen, Misstände bei den Installationen und Ausrüstung sowie jegliche Mißachtung dieser Ordnungsvorschriften sind vom Camper beim Rezeptionsdienst anzumelden.
3. Beschwerden über die Arbeit des Campingplatzes können ins Beschwerdebuch an der Rezeption eingeschrieben werden.

X. FOLGEN DER NICHTBEFOLGUNG DER ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

1. Der Camper ist verpflichtet, alle Bestimmungen dieser Ordnungsvorschriften einzuhalten.
2. Falls eine Mißachtung der durch die Ordnungsvorschriften festgelegten Verbote entdeckt wird, kann die Campingplatzverwaltung dem das Verbot mißachtenden Camper die Unterkunft im Campingplatz kündigen.
3. Bei Unterkunfstkündigung gemäß Artikel 2 dieses Punktes ist der Camper verpflichtet, für den entstandenen Schaden eine Entschädigung zu entrichten.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen einen angenehmen Urlaub.

CAMPINGPLATZVERWALTUNG

Eine Situation der Galerie Genscher
Marktstrasse 138, 20357 Hamburg
Opening:
Fr. 25. September ab 19h
Öffnungszeiten:
Sa., 26. September 14 – 18 Uhr
So., 26. September 14 – 18 Uhr

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https://galerie-genscher.com/201509sep-25-27-videocamping-neubauwohnung

Mit freundlicher Unterstützung der Kulturbehörde Hamburg. Im Rahmen der P/ART OFF.